Rauchwarnmelder-Prüfprotokoll · Anleitung & Tipps

Rauchwarnmelder-Prüfprotokoll Vorlage als PDF

Mit dieser Vorlage dokumentieren Sie die regelmäßige Prüfung Ihrer Rauchwarnmelder: Raum, Melder-Nummer, Prüfdatum, Ergebnis und anstehender Tausch. Das PDF ist kostenlos, im A4-Format und lässt sich ausdrucken oder am PC ausfüllen.

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Wofür die Vorlage gedacht ist

Rauchwarnmelder können nur warnen, wenn sie funktionieren. Staub, abgeklebte Öffnungen oder eine leere Batterie bleiben im Alltag oft unbemerkt. Eine regelmäßige Prüfung schafft Sicherheit, und ein Protokoll zeigt, wann welcher Melder zuletzt kontrolliert wurde.

Die Vorlage eignet sich für Eigentümer, Mieter, Vermieter und Hausverwaltungen. Ob und wo Rauchwarnmelder Pflicht sind und wer die Prüfung übernehmen muss, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Mit dem Protokoll können Sie die durchgeführten Prüfungen nachvollziehbar festhalten.

So nutzen Sie die Vorlage

  1. 01
    KopfbereichObjekt bzw. Adresse, Jahr und die Person eintragen, die prüft.
  2. 02
    Prüfung je MelderFür jeden Rauchwarnmelder Raum oder Wohnung, Melder-Nummer, Prüfdatum, Ergebnis und gegebenenfalls einen fälligen Tausch notieren.
  3. 03
    Geprüft wurdeAbhaken, ob der Melder unbeschädigt und nicht verdeckt ist, die Raucheindringöffnungen frei sind, bei der Prüftaste der Alarm ertönt und Batterie bzw. Lebensdauer geprüft wurden.

Praktische Tipps

Geprüft wird in der Regel einmal jährlich nach den Angaben des Herstellers; die Norm DIN 14676 beschreibt Planung, Einbau und Instandhaltung. Wählen Sie einen festen Termin, etwa die Zeitumstellung oder den Jahresbeginn, dann geraten die Melder nicht in Vergessenheit.

Nummerieren Sie die Melder, zum Beispiel mit einem kleinen Aufkleber, damit das Protokoll eindeutig bleibt. Das Herstell- oder Austauschdatum steht meist auf dem Gerät. Für hohe Decken nutzen Sie eine sichere Leiter und lassen sich am besten helfen.

Was die Vorlage nicht ersetzt

Das Protokoll ersetzt weder die Herstellerangaben noch eine vertraglich vereinbarte Wartung durch einen Dienstleister, und es ist keine Rechtsberatung. Welche Pflichten für Ihre Wohnung gelten, regelt die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Für die Montage neuer Rauchwarnmelder oder andere Arbeiten rund ums Haus erreichen Sie den Handwerkerservice von Stark365 unter 01577 – 720 83 00.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Rauchmelder geprüft werden?

In der Regel einmal jährlich nach den Angaben des Herstellers. Die DIN 14676 beschreibt, was zur Instandhaltung gehört. Beachten Sie zusätzlich die Bedienungsanleitung Ihres Modells, denn manche Geräte zeigen Störungen oder eine schwache Batterie selbst an.

Wer ist für die Prüfung zuständig – Mieter oder Vermieter?

Das ist nicht überall gleich geregelt. Wer die Rauchwarnmelder einbauen und wer sie prüfen muss, legt die jeweilige Landesbauordnung fest. Fragen Sie im Zweifel Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung. Die Vorlage ist keine Rechtsberatung.

Was wird bei der Prüfung kontrolliert?

Geprüft wird, ob der Melder unbeschädigt und nicht verdeckt ist, ob die Raucheindringöffnungen frei sind, ob beim Druck auf die Prüftaste der Alarm ertönt und ob Batterie und Lebensdauer noch in Ordnung sind.

Wann muss ein Rauchmelder ausgetauscht werden?

Spätestens, wenn die vom Hersteller angegebene Lebensdauer erreicht ist, der Melder beschädigt ist oder bei der Prüfung keinen Alarm auslöst. Das Herstell- oder Austauschdatum steht meist auf dem Gerät. Tragen Sie den fälligen Tausch in die Spalte des Protokolls ein.